Übergreifende Infos
Allgemein
FIP steht für Groupement pour les facilités de circulation internationales du personnel des chemins de fer. Es ist die Vereinigung für die internationalen Fahrvergünstigungen des Eisenbahnpersonals. Mit FIP können Internationale Fahrvergünstigungen im europäischen Ausland in Anspruch genommen werden.
Damit FIP Fahrvergünstigungen genutzt werden können, muss die Berechtigung für die Nutzung von FIP vorliegen. Im Regelfall ist dies nach einem Jahr Firmenzugehörigkeit gegeben, jedoch sind abweichende Regeln je nach Arbeitgeber möglich.
Im Folgenden erklären wir die allgemeinen FIP Grundlagen. Abweichende Informationen können je nach Land oder Bahngesellschaft auftreten. Vor einer Reise solltest du dich immer mit den Regeln des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens in dem Land vertraut machen. Dabei hilft der FIP Guide:
FIP Vergünstigungen gelten häufig nur für im Eisenbahnverkehr und nicht für Busse, U-Bahnen oder Straßenbahnen. Hierbei kann es jedoch Ausnahmen geben, die auf den jeweiligen Betreiberseiten beschrieben sind. Im Fall von Schienenersatzverkehrsbussen gelten FIP Vergünstigungen, wenn der Schienenersatzverkehr einen Zug ersetzt, in dem FIP gültig gewesen wäre.
Für die Nutzung von FIP Vergünstigungen ist es relevant, von welcher Bahngesellschaft ein Zug betrieben wird. Es gibt grenzüberschreitende Kooperationszüge, die in zwei Ländern von unterschiedlichen Bahngesellschaften betrieben werden (z. B. viele EC Verbindungen). Auf den Länderseiten im FIP Guide wird beschrieben, wie im jeweiligen Land herausgefunden werden kann, wer der Betreiber eines Zuges ist. Allgemein sind dabei auch die Websites der Betreiber hilfreich. Die Website der Deutschen Bahn zeigt viele europäischen Verbindungen und ihre Betreiber an.
Tariflich ist im Regelfall nicht relevant, in welchem Land ein Zug unterwegs ist, sondern von welcher Bahngesellschaft der Zug in welchem Abschnitt betrieben wird. Jedoch findet an Landesgrenzen häufig ein Betreiberwechsel statt. Auf den jeweiligen Länderseiten sind die Grenzpunkte, an denen der Betreiberwechsel stattfindet, beschrieben. Auch hier gibt es Ausnahmen, so werden einige Nightjets auf der gesamten Laufstrecke von der ÖBB betrieben, allerdings werden Freifahrtscheine für alle durchquerten Länder benötigt.
FIP Ausweis
Für die Nutzung von FIP-Vergünstigungen ist eine aktuelle Internationale Ermäßigungskarte für Eisenbahnpersonal, umgangssprachlich FIP Ausweis genannt, erforderlich. Der FIP Ausweis wird als Legitimation für FIP 50 Tickets benötigt. Er wird entweder für die 1. oder 2. Klasse ausgestellt. Mit einem 1. Klasse Ausweis können Freifahrtscheine und FIP 50 Tickets für die 1. und 2. Klasse erworben werden, mit einem 2. Klasse Ausweis nur für die 2. Klasse. Er kann über die jeweilige Bahngesellschaft, bei der man arbeitet, bestellt werden. Der genaue Bestellweg unterscheidet sich pro Unternehmen.
Der FIP Ausweis hat je nach eigener Bahngesellschaft eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer. Der FIP Ausweis gilt bereits einen Monat vor dem aufgedruckten ersten Gültigkeitsjahr (01.12. des Vorjahres) sowie einen Monat nach dem letzten Gültigkeitsjahr (31.01 des Folgejahres).
Die Gültigkeitsdauer deines FIP Ausweises kannst du auf der Seite FIP Beantragung herausfinden.
Bei einigen Bahngesellschaften können Mitarbeitende auch für ihre Angehörigen FIP Ausweise erhalten und so FIP 50 Tickets erwerben.

Vergünstigungen
FIP Vergünstigungen bestehen in verschiedenen Formen, für die Nutzung wird immer ein FIP-Ausweis benötigt.
FIP Freifahrtscheine
FIP Freifahrtscheine (umgangssprachlich Auslandsfreifahrt) berechtigen zur Fahrt mit Zügen des auf dem Freifahrtschein angegebenen Betreibers. Ein FIP Freifahrtschein besteht aus verschiedenen Feldern. Jedes Feld ist für zwei aufeinanderfolgende Tage gültig. Auf dem Ticket muss jeweils der erste Gültigkeitstag eingetragen werden. Das Ticket ist dann am eingetragenen und folgenden Tag gültig. Die unterschiedlichen Felder selbst müssen nicht an aufeinanderfolgenden Tagen ausgefüllt werden, die Daten müssen nur im aufgedruckenden Gültigkeitszeitraum liegen. Einige Bahngesellschaften haben bei FIP Freifahrtscheinen für ihre eigenen Mitarbeitenden abweichende Regelungen.
In der Praxis ist die 2-Tagesregelung nicht immer bekannt. Im Zug kann diese übersetzte Erläuterungstabelle ausgedruckt helfen.
FIP Freifahrtscheine werden im Englischen auch als FIP Coupons bezeichnet. Pro Kalenderjahr ist die Beantragung eines FIP Freifahrtscheins je Betreiber möglich. Einige Bahngesellschaften können für ihre eigenen Mitarbeitenden abweichende Regelungen haben. Das bedeutet, es können in jedem Jahr von beliebig vielen Betreibern je ein FIP Freifahrtschein mit ein bis zu vier Feldern, bestellt werden. Entscheidend für das Kalenderjahr ist das Datum, an dem die Gültigkeit beginnt. Der Antrag der internationalen Freifahrt erfolgt in der Regel über den Personalservice oder das Reisezentrum deines Eisenbahnverkehrsunternehmens. Manche Unternehmen bieten auch Online-Portale an.
Teilweise sind FIP Freifahrtscheine auch für Angehörige verfügbar. Die Verfügbarkeit ist abhängig von bilateralen Vereinbarungen zwischen der ausstellenden Bahngesellschaft und der Bahngesellschaft, bei der FIP Vergünstigungen genutzt werden sollen.
Nach Rückkehr ins Bahnnetz des Heimatlandes ist innerhalb der Geltungsdauer des Freifahrscheines eine weitere Nutzung nicht zulässig, wenn das Land des Freifahrscheines direkt an das Streckennetz des Heimatlandes angrenzt.
Offiziell muss der FIP Ausweis bei der Nutzung von FIP Freifahrtscheinen im Zug nicht vorgezeigt werden. Jedoch fordern Zugbegleiter ihn in der Praxis trotzdem teilweise ein. Um Probleme zu vermeiden, sollte er also auch bei der Nutzung von FIP Freifahrtscheinen vorgezeigt werden können.
